Sind Minimaltabstände für Brandschutzklappen möglich, die von der Wand abgesetzt eingebaut sind?

Ja. Die CR60, CR120 und CU-LT wurden für den Einbau abgesetzt von der Wand in Kombination mit einem Einbau mit Minimalabstand zertifiziert. Die Minimalabstände zwischen den Klappen (30 bzw. 50 mm) oder zwischen den Klappen und der Decke (30 bzw. 25 mm) gelten für Klappen, die abgesetzt von der Brandabschnittswand eingebaut sind.