Brandschutzklappen : Wann ist eine CE Kennzeichnung obligatorisch?

Gemäß der Verfügbarkeit der Produktnorm für Brandschutzklappen EN 15650:2010 hat die Kommission ihre Referenz in der "C" Reihe "C" des Amtsblatts der Europäischen Union im August 2011 veröffentlicht.

Die Hersteller in ganz Europa können ab dem 1. September 2011 eine CE-Kennzeichnung zum Brandschutz anbringen. Nach diesem Zeitpunkt hat eine Koexistenzzeit begonnen, bei der die Hersteller frei sind, die neuen Anhänge zu verwenden und die CE-Kennzeichnung anzuwenden oder die alten nationalen Normen ohne CE-Kennzeichnung weiter zu verwenden.

Nach dem Zeitraum der Koexistenz müssen am 1. September 2012 entgegenstehende nationale Normen zurückgenommen werden. Für die CE-Kennzeichnung, die nach der Koexistenzzeit angewendet werden soll, muss die Produktion der harmonisierten technischen Spezifikation entsprechen.