Allgemeine Geschäftsbedingungen

RF-TECHNOLOGIEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. ALLGEMEINES

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil einer zwischen uns und unseren Kunden geschlossenen Vereinbarung. Jede Bestellung impliziert eine bedingungslose, ausschließliche und vollständige Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Kunden, unabhängig von einer gegenteiligen Bestimmung in den Geschäftsbedingungen des Kunden jeglicher Art. Gegenteilige Bedingungen oder Vereinbarungen gelten nur nach unserer ausdrücklichen und schriftlichen Annahme.

2. Jeder Verkauf unterliegt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Diese Bestätigung legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, die unter anderem die Lieferung betreffen. Die Lieferung ist streng auf die in der Vereinbarung beschriebenen Waren und/oder Dienstleistungen beschränkt. Jede Abweichung muss schriftlich festgelegt werden.

Der Kunde übernimmt alle Kosten an, die sich aus etwaigen Änderungen oder Stornierungen ergeben, die von ihm nach Abschluss des Vertrages verlangt wurden.

3. Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge zu akzeptieren oder Verträge zu erfüllen, die bereits in allen Fällen höherer Gewalt, Produktionsabschaltung, Produktionsminderung, Streik, Beschädigung der Produktionsstätte, nicht- oder verspätete Lieferung durch unsere Lieferanten, Maßnahmen der Regierung und anderer, ähnlicher unvorhergesehener Umstände, sowie allen Konsequenzen solcher Ereignisse und Situationen beschlossen wurden. Die Nichtannahme von Aufträgen oder die Nichterfüllung bestehender Vereinbarungen aufgrund der oben beschriebenen Umstände berechtigen den Kunden nicht, eine Bestellung zu stornieren oder die Annahme oder Bezahlung der Ware und/oder Leistung oder jede Form von Entschädigung zu verweigern.

4. Die Preise und alle Angaben zu Lieferfristen sowie alle sonstigen Informationen und Grafiken, die in unseren Katalogen, Prospekten, Tarifen und verwandten Informationsquellen enthalten sind, dienen ausschließlich Informationszwecken und sind für uns nicht verbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, sie jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, außer in Bezug auf ein technisches Dossier, das Teil eines Kaufvertrages ist. Alle gelieferten Waren können von uns geändert werden, sofern sie die vereinbarte Leistung erbringen können.

5. Abweichende schriftliche Vereinbarung, alle Vorgaben, Pläne, Blaupausen und allgemein alle technischen Unterlagen, die in irgendeiner Form zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Wird ein Verkauf nicht abgeschlossen, so sind die vorgenannten Daten unverzüglich auf Verlangen an uns zurückzusenden.

II. PREISE

1. Unsere Preise werden auf Basis der aktuellen Preise nach Abschluss der Vereinbarung ermittelt. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, sie zu ändern, wenn die Lohnkosten oder ein anderer entscheidender Preis nach Abschluss der Vereinbarung deutlich ansteigen.

2. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden auf der Grundlage von ab Werk oder ab Lager geliefert. Verpackung, Transport, Versicherung, Steuern und Zölle sind nicht enthalten und werden daher vom Kunden getragen.

III. LIEFERUNGEN

1. Der Liefertermin ist vorbehaltlich aller unvorhergesehenen Umstände außerhalb unserer Kontrolle und der unter Ziffer I.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Situationen und Ereignisse bestimmt. Die Erfüllung der Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

2. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht, seine Bestellung(en) zu stornieren oder die Annahme oder Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen oder irgendeine Form von Entschädigung zu verweigern, außer nachdem uns eine eingeschriebene Benachrichtigung der Nichteinhaltung gegeben wurde, die uns die Zeit gibt, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

IV. TRANSPORT

1. Unsere Waren werden im Auftrag und auf Risiko des Kunden transportiert. Sie gelten als ausgeliefert und akzeptiert, sobald sie auf das Transportmittel geladen wurden.

2. Sofern nicht anders vereinbart, und ohne Verantwortung zu übernehmen, bestimmen wir das Transportmittel und den Weg der Ware. Bei Verzögerungen oder Beschädigungen während des Transports ist es Sache des Kunden, eine Beschwerde unverzüglich mit dem jeweiligen Absender einzureichen und gegebenenfalls eine angemessene Vergütung zu verlangen. Eine solche Schadensersatzforderung entbindet jedoch den Kunden nicht von Zahlungsverpflichtungen an uns.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung zu übernehmen, sobald die Ware versandbereit ist. Andernfalls sind wir berechtigt, die Ware ab Werk zu berechnen und nach eigenem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.

Teillieferungen und deren sofortige Abrechnung sind zulässig.

4. Abgesehen von besonderer, schriftlicher Vereinbarung werden gelieferten Waren nicht zurückgenommen. Wenn wir uns verpflichten, die Ware zurückzunehmen, sind wir berechtigt, einen Betrag im Verhältnis zum Wert und dem Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung in unserem Lager zuzüglich etwaiger direkter und indirekter Kosten zu berechnen. Wenn der Kunde die Ware einseitig zurücksendet, behalten wir uns das Recht vor, die Ware in dem Zustand, in dem sie sich befindet, auf seine Kosten und Gefahr wieder zurückzusenden.

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Werden die Zahlungsbedingungen nicht bei Abschluss der Vereinbarung festgelegt, so akzeptiert der Kunde die auf unserer Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle Rechnungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zahlbar.

2. Der Kunde kann keinen Einspruch geltend machen, der von uns nicht anerkannt wird, um einen Zahlungsaufschub oder die vollständige oder teilweise Abwicklung von Sammelrechnungen zu erhalten.

3. Wenn unsere Rechnungen nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt wird, so erhöht sich der Betrag automatisch und ohne Verzögerung durch Bankzinsen in Höhe des Zinssatzes unserer Kreditfazilität, wobei der Mindestbetrag der Abzinsungssatz der Nationalbank von Belgien für nichtansässige Wertpapiere ist. Alle Kosten für die Erhebung unbezahlter Rechnungen trägt der Kunde. Darüber hinaus werden alle fälligen Rechnungen, die nicht innerhalb von acht Tagen nach der förmlichen Mahnung bezahlt werden (jede gültig formulierte Form der Zahlungserinnerung ist eine förmliche Mahnung) um 10% als eine volle, pauschale Strafklausel erhöht.

4. Sollte sich die Vermögenslage des Kunden’ tatsächlich verschlechtern oder wenn wir über Umstände informiert werden, die seine Kreditwürdigkeit mindern, so werden alle unsere Guthaben, vorbehaltlich aller Rechte und ungeachtet aller bestehenden Vereinbarungen, sofort fällig, unabhängig von den fälligen Terminen. Darüber hinaus sind wir in solchen Fällen berechtigt, die Lieferbedingungen zu ändern oder alle laufenden Bestellungen zu stornieren.

VI. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle Waren und Dienstleistungen bleiben unser ausschließliches Eigentum, bis die Rechnung oder sonstige Forderungen aus laufenden Konten vollständig abgeschlossen sind.

Die Annahme dieser Klausel ergibt sich aus der stillschweigenden oder anderweitigen Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden. Jeder Kunde ist verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei seinen Vertragsparteien vollstreckbar zu machen, die sich daher verpflichten, keine anderen Rechte oder Pflichten in Bezug auf unser Unternehmen geltend zu machen als die in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen. (Für Frankreich gilt dies unter anderem im Rahmen eines kollektiven Verfahrens nach der gesetzlichen Bestimmung Nr. 80.335 vom 12. Mai 1980).

2. Der Kunde kümmert sich um die Ware ab Lieferung, welche durch den Transfer an den Versender abgeschlossen ist. Er ist daher für alle Schäden oder Verluste verantwortlich.

3. Falls der Kunde den vertraglichen Verpflichtungen aus irgendeinem Grund nicht nachkommt, wie z. B. die Nichtzahlung fälliger Rechnungen zum vereinbarten Termin, so sind wir berechtigt, die betreffende Ware durch ein summarisches Verfahren zu verlangen. Ist die Ware bereits auf Dritte übertragen worden, so können wir unser Eigentumsrecht oder sonst den Verkaufspreis zuzüglich Zinsen und Kosten verlangen.

VII BESCHWERDEN

1. Innerhalb der Grenzen der in Rechnung gestellten Beträge geben wir ab dem Liefertermin eine einjährige Garantie auf unsere Ware für versteckte Mängel.

b) Unsere Garantie gilt jedoch nur, soweit die gelieferte Ware nach bewährten Verfahren und allen geltenden Gesetzen, Normen und Vorschriften installiert und verwendet wird. Jede Abweichung von dieser Bedingung stellt uns von jeglicher Verantwortung frei.

c) Darüber hinaus kann der Kunde nur dann eine Garantie verlangen, wenn er alle seine vertraglichen Verpflichtungen und insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

d) Versteckte Mängel sind nur von der Garantie abgedeckt, wenn sie uns innerhalb von fünf Tagen nach der Feststellung gemeldet werden.

2. a) Unsere Garantie beschränkt sich auf kostenlosen Ersatz oder Reparatur von Waren, die wir als defekt anerkennen, durch unseren Services. Dieser Ersatz oder diese Reparaturen verlängern nicht die Garantiezeit.

b) Transportkosten für Ersatzteile trägt der Kunde.

c)) Alle sonstigen Beschwerden oder Schadensersatzansprüche oder Entschädigung sind ausgeschlossen, unabhängig von den gesetzlichen oder sonstigen Gründen, auf denen sie beruhen.

3. a) Alle Reparaturen, die für den normalen Verschleiß der Ware oder durch Schäden oder Unfälle durch Vernachlässigung, mangelnde Überwachung oder Wartung, unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage erforderlich sind, fallen nicht unter unsere Garantie.

b) Wenn der Kunde selbst, Dritte oder die vorgenannten zusammenarbeiten, um die Ware selbst ohne unsere vorherige schriftliche Vereinbarung zu ändern oder zu reparieren, sind wir unverzüglich von unseren Verpflichtungen aus der Garantie freigestellt.

VIII. GÜLTIGKEITSKLAUSEL

Die Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus jedem Grund beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Im Falle von Inkonsistenzen zwischen den verschiedenen Sprachversionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Version vorrangig.

IX. STREITFÄLLE

Das belgische Recht gilt für etwaige Streitigkeiten. Alle Streitigkeiten können von den Gerichten des Rechtsbezirks Gent beglichen werden.